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IDD

Weiterbildung von Versicherungsvermittlern im Bankenvertrieb

Aachen, Mai 2016 - Zukünftig müssen alle Bankmitarbeiter, die eine Versicherung vermitteln, mehr Zeit in ihre Weiterbildung investieren. Grund dafür: Mit der IDD, der Insurance Distribution Directive, gibt die EU den Mitgliedsstaaten einen Rahmen zur Regulierung und Harmonisierung der Versicherungsvermittlung vor, der bis Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die große Überschrift der IDD ist der Verbraucherschutz, der durch eine fundierte und permanente Ausbildung aller Personen, die eine Versicherung vermitteln sowie erhöhte Transparenz- und Informationspflichten gewährleistet werden soll. 

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