Geplanter Sprung nach vorn in der digitalen Bildung | CHECK.point eLearning
BMBF

Geplanter Sprung nach vorn in der digitalen Bildung

Bundesbildungsministerin Johanna WankaBerlin, November 2016 - Die Schulen in Deutschland sollen fit für die digitale Welt gemacht werden. Bildungsministerin Johanna Wanka hat dazu im Oktober die Strategie "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" vorgestellt. Die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nimmt Bezug auf Chancen und Handlungsfelder, die der digitale Wandel für alle Bildungsbereiche von der frühkindlichen Bildung über die Schule, die berufliche Bildung und die Hochschule bis zur Weiterbildung bietet. Breitband, WLAN und PC sollen Standard werden. Dafür sollen im Bund ab 2017 fünf Milliarden Euro eingeplant werden.

"Zu guter Bildung im 21. Jahrhundert gehören IT-Kenntnisse und der souveräne Umgang mit der Technik und den Risiken digitaler Kommunikation ebenso wie das Lernen mittels der vielen neuen Möglichkeiten digitaler Medien. Deutschland muss diese Chancen viel stärker nutzen als bisher. Wir müssen bei der digitaler Bildung einen großen Sprung nach vorn machen. Diese Entwicklung wird das Bundesbildungsministerium mit seiner neuen Strategie vorantreiben und mitgestalten", sagte Ministerin Wanka. "Zentral für den Erfolg digitaler Bildung ist die Pädagogik - digitale Technik muss guter Bildung dienen, nicht umgekehrt."

Um die Schulen in Deutschland flächendeckend in die Lage zu versetzen, digitale Bildung zu vermitteln, schlägt das BMBF einen DigitalPakt#D mit den Ländern vor. Das BMBF bietet demnach an, über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro die rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, W-LAN und Geräten zu versorgen. Im Gegenzug sollen sich die Länder verpflichten, die entsprechenden pädagogischen Konzepte, die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen. Die Grundlage für eine solche Vereinbarung ist Artikel 91c des Grundgesetzes, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik ermöglicht.

Darüber hinaus sieht die Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft eine Reihe von Maßnahmen des BMBF vor:

Schul-Cloud: Derzeit fördert das BMBF eine Konzeptstudie für eine sogenannte "Schul-Cloud", einen zentralen webbasierten Dienst, der teilnehmenden Schulen unter anderem Lern- und Arbeitsumgebungen sowie Lerninhalte (z.B. offene Bildungsmaterialien) bietet. Die Konzeptstudie soll im Rahmen eines Pilotprojekts an 200 Schulen aus dem EC-MINT-Netzwerk, einem Verbund naturwissenschaftlich-mathematisch profilierter Gymnasien, in der Praxis erprobt werden. Beim IT-Gipfel am 16. November in Saarbrücken wird eine "Schul-Cloud" erstmals präsentiert.

Regionale Kompetenzzentren Digitalisierung: Das BMBF unterstützt Kommunen und Bildungseinrichtungen dabei, vor Ort Digitalisierungsstrategien für Bildung zu entwickeln, Erfahrungen auszutauschen und gute Praxis in die Breite zu tragen. Geplant sind deutschlandweit bis zu zwanzig dieser Kompetenzzentren.

OER-Informationsstelle: Um Offene Bildungsmaterialien (Open Educational Resources OER) nachhaltig in allen Bildungsbereichen zu verankern, richtet das BMBF eine Informationsstelle ein, die Informationen bündelt und bereitstellt, sowie Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren zum Thema OER fördert.

Berufsbildung 4.0: Mit der bereits gestarteten Initiative Berufsbildung 4.0 unterstützt das BMBF den digitalen Wandel in der beruflichen Bildung. Wir entwickeln Ausbildungsordnungen weiter und fördern die digitale Ausstattung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie den Einsatz digitaler Medien in der Ausbildung.

Weiterentwicklung von Studiengängen: Akademiker aller Fachrichtungen benötigen tiefergehende digitale Kompetenzen als bisher. Das BMBF unterstützt die Hochschulen dabei, Studiengänge entsprechend zu modernisieren und Angebote für neue digitale Berufsbilder zu entwickeln.

Bundespreis Digitale Bildung: Um die Sichtbarkeit digitaler Bildung zu erhöhen, wird das BMBF   einen Bundespreis mit verschiedenen Kategorien ausloben.
 

Rechtliche Grundlagen

Die Zuständigkeiten im Schulbereich für digitale Bildung und digitale Infrastruktur verteilen sich zwischen Schulträger und Land. Diejenigen Maßnahmen, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung unabdingbar sind (Anpassung von Lehrplänen und Organisation von Lehreraus- und -fortbildungen), fallen in die Kultushoheit der Länder. Zugleich will der Bund die Umsetzung digitaler Bildung an den Schulen befördern und ist bereit, dafür in digitale Infrastruktur zu investieren. Um beide Aspekte sinnvoll miteinander zu verknüpfen, bedarf es einer geeigneten, rechtsverbindlichen Regelung.

Artikel 91c des Grundgesetzes ist die geeignete Kompetenznorm für eine derartige Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Es sollten grundsätzlich alle Schulen, von der Grundschule über die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen gefördert werden. Antragsberechtigt sollen die Schulträger sein: So kann der Aufbau sinnvoller zentralisierter Strukturen bei den Schulträgern mit den entsprechenden Skalenerträgen gefördert und zugleich vermieden werden, dass einzelne Schulen mit der Erstellung eines Medienentwicklungskonzeptes überlastet sind. Voraussetzung für eine Förderung ist ein überzeugendes Konzept der Schulen oder der Schulträger zur Umsetzung digitaler Bildung auf Basis vorab festgelegter Kriterien.