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Alles digital seit der Vergaberechtsreform

Berlin, August 2016 - Wer bisher von Aufträgen der öffentlichen Hand profitiert, muss sich seit April 2016 auf die EU-weiten Ausschreibungen umstellen. Die Gesetzesreform für die Vergabe öffentlicher Aufträge sieht neben einer komplett neuen Systematik auch inhaltliche Änderungen vor. Die wichtigsten Neuerungen: Das Verfahren ist vollständig digitalisiert, die Angebotsfristen sind erheblich verkürzt, der Zugang zum Verhandlungsverfahren ist erleichtert, es gibt neue Wertungskriterien.

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