Bitkom begrüßt Einigung auf Nachfolgeregelung für Safe Harbor
"
Gleichzeitig müsse der hohe Datenschutz der EU-Bürger gewährleistet werden. "An die Überwachung von EU-Bürgern müssen in den USA die gleichen hohen Maßstäbe angelegt werden wie in der EU. Es darf künftig keine Massenüberwachung von EU-Bürgern mehr geben. Die US-Regierung muss zu ihrem Wort stehen", betonte Dehmel.
EU-Bürger erhalten im Rahmen des EU-US-Privacy-Shields neue Möglichkeiten, sich gegen unbefugte Zugriffe auf ihre Daten zu wehren. In einem Beschwerdeverfahren können sie mit Unterstützung eines Ombudsmanns gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Das Abkommen wird von der Federal Trade Commission (FTC) überwacht und jährlich von der EU-Kommission evaluiert. Bei Verstößen müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. Dehmel: "Jetzt muss sich das neue Privacy Shield in der Praxis bewähren."
Aus Sicht des Bitkom müssen gleichzeitig die bestehenden Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten erhalten bleiben. "Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules haben sich bewährt und müssen weiter genutzt werden können", sagte Dehmel.