Neue Verordnung für barrierefreie Informationstechnik | CHECK.point eLearning
WEB for ALL

Neue Verordnung für barrierefreie Informationstechnik

Frankfurt a.M., April 2012 - Unter dem Motto "Neue Verordnung für barrierefreie Informationstechnik auf dem Weg in die Praxis" führt das Projekt WEB for ALL am 8. Mai 2012 in Frankfurt am Main eine Schulung zur aktuellen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) durch.



Wer mit der Gestaltung und Erstellung von Internet-Seiten zu tun hat, möchte diese für möglichst viele Nutzer zugänglich machen. In Deutschland bietet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dafür eine Richtschnur. Die ursprüngliche Fassung aus dem Jahr 2002 wurde überarbeitet und im September 2011 offiziell eingeführt. Nach und nach wird die BITV Version 1.0 von Version 2.0 abgelöst.


Das führt bei vielen Website-Betreibern zur Verunsicherung. Oft ist nicht klar, welche Änderungen sich durch die neue BITV ergeben und welche Übergangsfristen eingehalten werden müssen. Das Gutachterbüro WEB for ALL gibt Website-Anbietern, Projektleitern, Webgestaltern und Redakteuren in einem halbtägigen Kurs einen Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen und zeigt praktische Beispiele u.a. mit einer Vorlesesoftware für blinde Nutzer (Screenreader), heißt es in der Presseinformation von WEB for ALL.

Unter den vier Prinzipien der Barrierefreiheit "Wahrnehmbarkeit", "Bedienbarkeit", "Verständlichkeit" und "Robustheit" müssen Informationsangebote der Bundesverwaltung, die nach dem 23. März 2012 neu erstellt oder wesentlich verändert wurden, nach der neuen BITV zugänglich gemacht werden.


Gefordert werden zum Beispiel Alternativtexte für grafische Bedienelemente, ausreichende Kontrast-Verhältnisse, Tastaturbedienbarkeit und ein Zugang zu dynamisch generierten Inhalten. Auch müssen Bedingungen zur Untertitelung von Videos oder für das Angebot von Audio-Dateien beachtet werden. Bis 2014 müssen die Websites außerdem Anforderungen für Leichte Sprache und Gebärdensprache erfüllen.

Neben theoretischen Informationen zur Barrierefreiheit erhalten die SeminarteilnehmerInnen einen Einblick in die praktische Nutzung von Websites durch blinde Menschen. Eine betroffene Anwenderin zeigt, auf welche Barrieren sie im Internet stößt und welche BITV-Anforderungen dabei besonders wichtig sind.

Die Veranstaltung findet am 8. Mai von 14 bis 18 Uhr im "Kompass-Haus" in Frankfurt am Main statt. Die Seminargebühr beträgt 140 Euro pro Teilnehmer. Eine Anmeldung ist im Internet bis 27. April 2012 möglich.

Das Seminar wird vom Gutachterbüro WEB for ALL durchgeführt, einem privaten Dienstleister, der neben Schulungen auch Website-Tests durchführt und PDF-Dateien nach Kriterien der Barrierefreiheit überarbeitet. WEB for ALL ist 2010 aus einem sozialen Projekt des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung (VbI e.V.) hervorgegangen.