TUM
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
München, Mai 2015 - Der Bundesrat hat die Entfristung des §52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gebilligt. Diese Entfristung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Paragraph ermöglicht es Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Teilen, in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich - wie etwa der TUM-Lernplattform Moodle - zu nutzen.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" setzt sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ein und informiert auf seiner Webseite über aktuelle Entwicklungen.
Darüber hinaus bietet TUM auf seiner Website zahlreiche relevante Links zu entsprechenden Inhalten in Sachen Urheberrecht, Open Content, Datenschutz, Prüfungsrecht, Markenrecht, Telemediengesetz und Jugendschutz.